Räumung von Extremfällen

Folgendes Szenario kennen die meisten Menschen aus dem Fernsehen: Der nichts ahnende Vermieter betritt die Wohnung des ausgezogenen Mieters. Entsetzt muss er feststellen, dass sich die Wohnung völlig verwahrlost ist.

Der ehemalige Mieter hat einen riesigen Berg Müll und Gerümpel hinterlassen, indem sich Schimmel und jede Menge Dreck angesammelt haben. Der Geruch dieses Sammelsuriums ist unerträglich. Allein aus hygienischen Gründen kann eine Wohnung in diesem Zustand nicht vermietet werden. Die Wohnung muss von Grund auf gründlich gereinigt werden